1. Seit diesem Jahr gibt es noch mehr Geld vom Finanzamt für Rechnungen von Handwerkern und anderen Helfern im Privathaushalt.
  2. Welche Steuerabzüge für "Helfer im Haushalt" sind möglich?

Seit diesem Jahr gibt es noch mehr Geld vom Finanzamt für Rechnungen von Handwerkern und anderen Helfern im Privathaushalt.

Fenster putzen, Unkraut zupfen, Wände malern – für den Frühjahrsputz und vieles mehr können sich Steuerzahler günstig Hilfe in ihren Haushalt holen. Das Finanzamt erstattet für dieses Jahr bis zu 5 710 Euro der Lohnkosten, das sind 1 000 Euro mehr als für das vergangene Jahr. Die Helfer dürfen nur nicht schwarzarbeiten. Einen Zuschuss gibt es für fast alle Arbeiten in Wohnung, Haus und Garten. Ob Bad modernisieren, Fußboden erneuern oder Senioren beim Einkauf helfen, die Liste ist lang (siehe „Haushaltsnahe Tätigkeiten“). Selbst die Arbeit von Pflegediensten wird steuerlich gefördert. Die Kosten hakt das Finanzamt im Mantelbogen der Steuererklärung nur ab, wenn der Rechnungsbetrag auf das Konto des Dienstleisters überwiesen wurde.


Welche Steuerabzüge für "Helfer im Haushalt" sind möglich?

Die Abzüge sind auf drei Posten verteilt, die Sie kombinieren können. Das Finanzamt zieht in der Jahresabrechnung je 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuerschuld ab: Für die Handwerkerarbeiten in diesem Jahr gibt es jetzt bis zu 1 200 Euro.


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