1.1 Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge, auch in laufender und künftiger Geschäftsbeziehungen.

1.2 Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung für jedes Einzelgeschäft bzw. für jede abweichende Vereinbarung.

1.3 Eigenen Bedingungen unserer Kunden und Subunternehmer widersprechen wir hiermit auch für zukünftige Geschäfte.

1.4 Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies keinesfalls die Gültigkeit des verbleibenden Teils der Bestimmung noch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche andere Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Angebotspreise gelten nur als Festpreise wenn wir dieses schriftlich zusagen.

2.2 Unserer Angebotserstellung liegt grundsätzlich die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) in der jeweils aktuellen Fassung zu Grunde.

2.3 Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe.

3.1 Grundlage unserer Auftragsbearbeitung ist die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) in der jeweils aktuellen Fassung.

3.2 Uns erteilte Aufträge bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

3.3 Änderungen einzelner oder der gesamten vertraglichen Leistungen bedürfen der Schriftform.

3.4 Aufträge bedürfen zur Erlangung Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.

3.5 Baufertigstellungsanzeigen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

4.1 Bei Barverkauf ist der Kauf- bzw. Leistungspreis sofort bei Empfang der Ware bzw. Leistung ohne Abzug zu zahlen.

4.2 Rechnungen sind bei Zielgewährung grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

4.3 Skontoabzug von unseren Rechnungen ist nur nach schriftlicher Vereinbarung bei der Vergabeverhandlung möglich. Voraussetzung für die Skontovergabe ist, dass das Kundenkonto keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist.

4.4 Zahlungen werden durch uns nur bar oder unbar als Überweisung entgegen genommen. Die Annahme von Schecks bedarf unserer schriftlichen Zustimmung vor der Auftragsausführung. Die Annahme von Wechseln ist grundsätzlich ausgeschlossen.

4.5 Zur Erlangung der Auskünfte über Zahlungsfähigkeit des Kunden behalten wir uns eine Prüfung durch Creditreform vor.

5.1 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere und auch bei Zahlungsverzug, sämtliche offen stehende (auch gestundete) Rechnungen sofort fällig zu stellen. Die Lieferung bzw. weitere Auftragsausführung laufender oder neuer Aufträge erfolgt in diesem Fall, durch uns wahlweise, nur gegen Vorkasse oder durch Hinterlegung einer Sicherheitsleistung unserer Wahl. Außerdem sind wir in diesem Fall zur sofortigen Einstellung der Arbeiten bzw. der Lieferung und zur Kündigung laufender Aufträge berechtigt.

5.2 Wir sind berechtigt, vom Kunden der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, vom Fälligkeitstag an und vom Käufer, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen.

6.1 Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien ist Chemnitz.

6.2 Für jegliche Streitigkeiten ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.

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